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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der adVenture Perkins GmbH, Stuttgart, für die Benutzung der Garderobe und der Schließfächer im Perkins Park

I.
Der Gast hat die Möglichkeit ein Garderobenstück abzugeben. Er erhält im Austausch dafür eine Garderobenmarke. Mit Aushändigung dieser Marke kommt ein entgeltlicher Verwahrungs-vertrag zustande, dessen Inhalt, unsere Haftung und ihr Umfang richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II.
Für jedes Garderobestück wird ein eigener Verwahrungsvertrag abgeschlossen; die Verwahrung mehrerer Garderobestücke im Rahmen nur eines Vertrages ist ausgeschlossen. Der Gast erhält für jedes übergebene Garderobenstück eine Garderobenmarke, die Quittungsfunktion hat und den Überbringer als Empfangsberechtigen zur Entgegennahme des herauszugebenden Garderobenstücks ausweist; das Garderobenpersonal ist nicht berechtigt und verpflichtet, die Legitimation des Markenüberbringers zu überprüfen.

Die Rückgabe von falschen oder beschädigten Kleidungsstücken ist dem Garderobenpersonal sofort zu melden; spätere Reklamationen nach dem Verlassen des Garderobenbereichs sind ausgeschlossen.

III.
Taschen und ihr Inhalt sowie in den Garderobenstücken sich befindende Gegenstände und  Accessoires werden nur zur Aufbewahrung in einem Schließfach übernommen, das nur durch das Garderobenpersonal bedient werden darf. Dem Gast wird gegen Hinterlegung einer Kaution von 10,00 € der Schlüssel zu dem Schließfach ausgehändigt.

Der Schließfachschlüssel hat die in Ziff. 2. für die Garderobenmarke beschriebene Ausweisfunktion; die Regeln für die Garderobenmarke gelten entsprechend.

IV.
Das Risiko des Verlustes der Garderobenmarke oder des Schließfachschlüssels und der und der durch diesen möglich gewordenen Aushändigung des Verwahrungsgutes an einen durch sie ausgewiesenen Nichtberechtigten trägt der Gast. Sind am Ende des Betriebstages die beanspruchten Gegenstände im Garderobenbereich nicht mehr vorhanden, so haftet die adVenture Perkins GmbH hierfür nicht, es sei denn der Gast kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verwahrers nachweisen.

Im Fall des Garderobenmarken- oder Schließfachschlüsselverlustes wird das betroffene Kleidungsstück oder der Schließfachinhalt dem anspruchstellenden Gast erst am Ende des Betriebstages unter der Voraussetzung herausgegeben, dass er eine Kopie seines Personalausweises übergibt und den/die beanspruchten Gegenstände prägnant und unverwechselbar schriftlich beschreibt.

V.
Am Ende des Betriebstages nicht abgeholte Kleidungsstücke und in den Schließfächern verbliebene Gegenstände werden für die Dauer von 6 Wochen verwahrt und zur Abholung durch den Berechtigten bereitgehalten; nach Ablauf der Verwahrungsfrist werden sie verwertet oder entsorgt.

VI.
Im Fall von Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen sind wir auch ohne Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bestrebt, eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Wir sind daher zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de , bereit, sofern der Verbraucher den streitigen Anspruch uns gegenüber zuvor geltend gemacht hat. Der Rechtsweg steht Verbrauchern selbstverständlich jederzeit offen.

Stuttgart, 12. April 2023

AGBs FÜR VERTRÄGE 

  1. Geltung
    Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Perkins Park, adVenture Perkins GmbH, Stresemannstr. 39, 70191 Stuttgart (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gegenüber dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast, Auftraggeber) zustande.
  2. Annahme / Optionsfristen
    Optionstermine sind für die Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann der Kunde keinen Anspruch auf Abschluss eines Veranstaltungsvertrages aus dem Optionsangebot herleiten.
  3. Anzahlung
    Nach Abschluss des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von maximal 50 % des im Angebot kalkulierten Mindestumsatzes oder der vereinbarten Umsatzgarantie berechtigt.
  4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    (a) Der Kunde muss dem Auftragnehmer die endgültige Zahl der Teilnehmer bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen (siehe Vereinbarung), damit eine sorgfältige Vorbereitung gewährleistet ist. Überschreitungen bis max. 2 % bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem Auftragnehmer, darüber Hinausgehende Abweichungen müssen vorher mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Personenzahl, die dem Angebot zu Grunde gelegt wurde, insbesondere dann, wenn weniger Personen an der Veranstaltung teilnehmen als angemeldet. Für den Fall, dass mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen, als angemeldet wurden, wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.
    b) Wird der im Vertrag mit dem Kunden vereinbarte Mindestumsatz (Speisen und Getränkeverzehr) nicht erreicht, so ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag, zwischen dem tatsächlichem erzielten Umsatz und dem vereinbarten Mindestumsatz zu bezahlen.
    (c) Für die Veranstaltung notwendige behördliche Genehmigungen hat der Kunde selbst, rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlicher Auflagen und Vorschriften, über die er sich rechtzeitig informieren muss.
    (d) Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA obliegt dem Kunden, GEMA Gebühren sind von diesem direkt abzuführen. Dies ist dem Auftragnehmer nachzuweisen.
    (e) Musiker- und Künstlergagen, Künstlersozialversicherungen und alle sonstigen damit in Verbindung stehenden Kosten werden vom Kunden direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet, oder sind dem Auftragnehmer im Voraus zu entrichten.
    (f) Soweit der Auftragnehmer für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
    (g) Die Verwendung von elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Auftragnehmers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Auftragnehmers gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Auftragnehmer sie nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehen Stromkosten kann der Auftragnehmer pauschal erfassen und berechnen.
  5. Vergütung
    Die Vergütung richtet sich nach dem, dem Vertrag zugrundeliegenden Angebot sowie ggf. der Getränke- und Speisekarte des Auftragnehmers.
  6. Stornierung
    Im Falle der Stornierung wird der Veranstaltungsendpreis abzüglich der tatsächlich ersparten Aufwendungen (Technik, Cateringequipment o. ä.) berechnet. Dabei wird ein durchschnittlicher Getränkekonsum im Wert von € 10,00 pro Person (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu Grunde gelegt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Storniert der Kunde eine Veranstaltung, für die zusätzlich oder ausschließlich eine fixe Pauschale (Umsatzgarantie, Raummiete o. ä.) vereinbart wurde, wird bei Stornierung eine Stornogebühr in Rechnung gestellt
    a) bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 15 % des zu erwartenden
    Gesamtumsatzes,
    b) bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 25% des zu erwartenden Gesamtumsatzes
    c) bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 50% des zu erwartenden
    Gesamtumsatzes,
    d) bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 80 % des zu erwartenden Gesamtumsatzes
    e) bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 100% des zu erwartenden Gesamtumsatzes,
    Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  1. Zahlungsmodalitäten
    (a) Die Endabrechnung sowie sonstige Rechnungen, die nicht unter die in Ziffer 3 genannten Fälligkeitstermine fallen, sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind kostenfrei auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Für die Pünktlichkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers an, nicht auf die Absendung.
    (b) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Auftragnehmers, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.
  2. Rücktritt
    Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
    a) der Kunde die unter Ziffer 3 vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet hat,
    b) das vom Kunden vorgelegte Programm von der bei Vertragsschluss vereinbarten Veranstaltungsart inhaltlich erheblich abweicht, insbesondere menschenverachtende, sexistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder ähnlich gelagerte Inhalte aufweist,
    c) der Kunde einer extremistischen oder extrem-radikalen politischen oder religiösen Gruppierung angehört oder selbst eine solche ist,
    d) ein Fall höherer Gewalt (Brand, Streik oder sonstiger nicht zu vertretender Ereignisse) vorliegt.
    Bei einem berechtigten Rücktritt steht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.
  3. Zeitrahmen
    Bei Veranstaltungen stehen dem Kunden die Räumlichkeiten grundsätzlich nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Die Unterschreitung des vereinbarten Zeitrahmens wirkt sich nicht auf die vereinbarte Umsatzgarantie oder Raummiete aus. Eine Überschreitung des Zeitrahmens ist nur nach vorheriger Absprache möglich. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer die Erhöhung der Raummiete oder im Fall der Vereinbarung einer Umsatzgarantie die Berechnung einer zusätzliche Raummiete vor. In keinem Fall ist eine Überschreitung über die gesetzlichen Schließungsgebote (Sperrzeit) hinaus möglich:
  4. Gewährleistung und Haftung
    (a) Für Mängel haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
    (b) Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder ihn selbst verursacht werden.
    (c) Der Auftragnehmer kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften verlangen).
    (d) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht liegt vor, wenn diese die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Gläubiger vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
    (e) Bei Störungen oder Defekten an vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen wird der Auftragnehmer soweit möglich sofort für Abhilfe sorgen.
    (f) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden in Folge höherer Gewalt, Streik, Stromausfall oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Ereignisse.
    (g) Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus der Veranstaltung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber diesen Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
    (h) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht hinsichtlich Körper- oder Gesundheitsschäden.
  5. Verlust oder Beschädigung mitgebrachte Sachen
    (a) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    (b) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Auftragnehmer abzustimmen.
    (c) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf der Auftragnehmer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Auftragnehmer für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Auftragnehmer der eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Sonstiges, Schlussbestimmungen
    (a) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.
    (b) Gerichtsstand ist Stuttgart.
    (c) Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
    (d) Sämtliche den Vertrag betreffenden Willenserklärungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen auch dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser gewillkürten Schriftform.
    (e) Im Fall von Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen sind wir auch ohne Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bestrebt, eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Wir sind daher zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de  bereit, sofern der Verbraucher den streitigen Anspruch uns gegenüber zuvor geltend gemacht hat. Der Rechtsweg steht Verbrauchern selbstverständlich jederzeit offen.
  1. Datenschutz
    Der Auftragnehmer erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen zum Umfang, den Rechtsgrundlagen und dem Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer sowie den Betroffenenrechten findet der Kunde unter https://www.perkinspark.de/datenschutz/

Stand: April 2023

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